Symbolbild DiversityAm 01.12.2019 startet ein neues Forschungsprojekt zur Evaluation der Wirkungen der baden-württembergischen Fördergrundsätze zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist insbesondere daran interessiert, Erkenntnisse dazu bereitzustellen, inwiefern die damit umgesetzten Maßnahmen zur arbeitsmarktnahen Qualifizierung der Teilnehmenden zu einer verbesserten Teilhabesituation beitragen können. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie sollen fachliche Standards überprüft und weiterentwickelt werden.

Der Auftrag des Integrationsamtes des KVJS ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Aufgaben des Integrationsamtes sind die Erhebung und Verwendung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen und die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben einschließlich der Information und Bildung. Die berufliche Teilhabe wesentlich behinderter Menschen ist in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention soweit als möglich inklusiv am allgemeinen Arbeitsmarkt zu realisieren. Das Integrationsamt verfolgt diesen Ansatz bereits seit 2005 mit diversen Förderinstrumenten, so dass mit Stand 2019 rund 4.800 wesentlich behinderte Menschen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben. (Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie hier: https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/foerderprogramme-und-projekte/ ).

Die nun gestartete Evaluation wird umfassende Befunde zu den Wirkungen der Fördergrundsätze „Arbeit Inklusiv“ liefern und analysieren, ob und inwieweit

  • eine verbesserte Teilhabe in unterschiedlichen Ebenen, im beruflichen wie auch allgemeinen sozialen Kontext erreicht wird,
  • signifikante positive Effekte auf die Entwicklung der beruflichen Kompetenzen und Verselbstständigung der Teilnehmer auftreten,
  • sich Kompetenzgewinne der Teilnehmer nachweisen lassen,
  • eine Steigerung der Eigenständigkeit, des Selbstwertes und der Selbstbestimmung der Teilnehmer festgestellt werden kann,
  • ein Zuwachs an beruflichen Perspektiven und beruflicher Identität der Teilnehmer resultiert,
  • im Rahmen der Fördergrundsätze vermittelte Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig sind, welche Fallzahlen und Wechsel von Arbeitsverhältnissen auftreten, und
  • wie die Flexibilität der Fördergrundsätze und die Passung der Angebote von Nutzerinnen und Nutzern beurteilt wird.

Weitere Informationen auf der Projektwebseite.