Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Das Institut für Technologie und Arbeit (ITA) e.V. ist ein Forschungsinstitut, dessen Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und der Arbeitswissenschaft liegen. Die sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientierten Forschungsergebnisse sind an unterschiedliche Anspruchsgruppen adressiert. Die Arbeitsweise des Instituts ist prinzipiell interdisziplinär ausgerichtet und wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Fachdisziplinen aus den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Ingenieurswissenschaften realisiert.

Als wissenschaftliche Einrichtung trägt das ITA Verantwortung für die Umsetzung der Forschungsarbeiten in der eigenen Organisation und für die Schaffung der notwenigen Rahmenbedingungen zur Sicherung einer exzellenten Forschungsqualität. Dazu zählt auch, dass es ein Arbeitsklima gibt und erhalten bleibt, welches durch Offenheit, Kreativität, Kritikfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie durch die Bereitschaft für die Übernahme von Verantwortung geprägt ist. Gleichzeitig sind Strukturen vorhanden und kontinuierlich weiterzuentwickeln, durch die wissenschaftliches Fehlverhalten vermieden oder dessen Entstehung erkennbar wird.

Für diesen Zweck hat das ITA als An-Institut der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit der TU Kaiserslautern geschlossen. Damit erklärt das Institut verbindlich, die Verfahrensordnung der RPTU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis anzuwenden sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten.

Diese Verfahrensordnung umfasst:

  1. die Erläuterung der normativen Grundlagen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
  2. die Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens,
  3. die Zuständigkeit sowie
  4. den Verfahrensablauf bei konkreten Verdachtsmomenten.

Verfahrensordnung der RPTU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:

https://rptu.de/fileadmin/ha-1/Ombudsgremium/Verfahrensordnung.pdf

Die Anwendung dieser Verfahrensordnung schließt die Verpflichtung des Instituts auf die Empfehlungen DFG-Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ ein. In diesem Kontext trägt die wissenschaftliche Leitung des Instituts dafür Sorge, dass diese Empfehlungen integraler Bestandteil der Entwicklung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind und die Basis für deren wissenschaftliche Tätigkeit bilden.

Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 3. Juli 2019:

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

Weiterführende Fragen zur operativen Umsetzung dieser Empfehlungen können direkt an die Institutsleitung gerichtet werden.